TKG-Novelle: Nicht handeln ist keine Option!

Shownotes

Die TKG-Novelle sieht vor, dass Kosten für die TV-Grundversorgung ab 1. Juli 2024 nicht mehr wie bisher über die Betriebsnebenkosten umgelegt werden dürfen. Die Neuregelung hat direkte Auswirkungen auf Vermieter, Wohnungseigentümer und Hausverwalter.

Betroffen sind rund 16 Millionen Kabel-Haushalte in Deutschland. Für sie empfiehlt sich der Abschluss neuer Verträge, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt, das Kabelnetz für TV und Internet im Haus weiterbetrieben wird und das klassische Fernsehen ohne Zusatzgeräte wie gewohnt weiter empfangen werden kann.

Doch welche Vertragsarten gibt es? Welche Vorteile haben sie für Mieter und Vermieter? Wird das Kabelfernsehen mit der Neuregelung teurer und wann sollte man sich als Vermieter spätestens mit dem Thema befassen?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt unser aktueller Podcast. Thomas Hummelsbeck, Geschäftsführer der Rheinwohnungsbau GmbH, und Andreas Fuchs von Vodafone sprechen darüber, welche Lösungen sowohl günstig als auch zukunftsfähig sind und warum Nichthandeln im Zusammenhang mit der TKG-Novelle keine Option ist.

Thomas Hummelsbeck auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/thomas-hummelsbeck

Andreas Fuchs auf LinkedIn: https://de.linkedin.com/in/andreas-fuchs

Christian Heinkele auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/heinkele

Vodafone-Hotline, mit der Sie überprüfen können, ob selbständige Medienberater tatsächlich im Auftrag von Vodafone unterwegs sind: 0800 664 74 02